Corona-Lockerungen: Das gilt ab heute für Oldenburg

Seit heute (08.06.2020) gelten in Niedersachsen weitere Lockerungen bzgl. der Corona-Regelungen. Doch was genau ist nun wieder erlaubt und welche Einrichtungen dürfen wieder öffnen? Wir geben euch einen Überblick über die neuen Regelungen:

  • öffentliche und kulturelle Veranstaltungen unter freiem Himmel mit maximal 250 Menschen sind erlaubt
    • Veranstalter müssen jedoch sicherstellen, dass die Besucher*innen beim Betreten und Verlassen der Veranstaltung einen Abstand von 1,5 Metern zueinander halten und sich während der Veranstaltung auf Sitzplätzen befinden
  • touristische Busreisen sind erlaubt
  • die Benutzung von Indoor-Spielplätzen und ähnlichen Einrichtungen ist wieder gestattet
  • die Benutzung von Dusch-, Wasch- und Gemeinschaftsräumen in öffentlichen und privaten Sportanlagen ist erlaubt
  • Hochzeiten, Familienfeiern und Beisetzungen dürfen eine Teilnehmeranzahl von maximal 50 Personen haben
    • für Trauungen im Oldenburger Standesamt gilt wegen der begrenzten Raumgröße weiterhin die Höchstzahl von zehn Personen
  • Hotels, Jugendherbergen und Campingplätze dürfen ihre Belegungsquote von 60 auf bis zu 80 Prozent erhöhen
  • Bars und Kneipen dürfen wieder eröffnen
  • Schwimm-, Hallen- und Spaßbäder dürfen wieder öffnen

Bitte achtet trotz der Lockerungen weiterhin darauf, euren Personenkontakt auf das Mindeste zu beschränken, einen Mundschutz zu tragen sowie das Abstandsgebot von 1,5 Metern einzuhalten. In den wiedergeöffneten Einrichtungen werden außerdem besondere Hygienevorschriften gelten. Bitte beachtet und respektiert diese.

Von Justine